Kosten
Zahnimplantate selbst sind reine Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten.
Nur in Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: z.B. Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) dürfen die Krankenkassen die Kosten sowohl für Implantate als auch den Zahnersatz auf diesen Implantaten übernehmen. Dafür muss eine spezielle Begutachtung erfolgen, ob eine der Erkrankungen nach §28 SGB V vorliegt.
Wir informieren Sie bei unserem Beratungsgespräch, falls bei Ihnen eine solche Ausnahme nach §28 SGB V besteht.
Nach unserem Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.